SACHVERSTÄNDIGENDATENBANK DES HANDWERKS

Ein öffentlich bestellter Sachverständiger des Handwerks kann immer helfen, wenn

• eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt wird,
• ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt,
• eine Sache bewertet,
• ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt oder
• der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt werden soll.

Öffentlich bestellte Sachverständige des Handwerks zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie unterliegen der Aufsicht durch die zuständige Handwerkskammer.

Nachfolgende Kriterien können bei der Auswahl eines geeigneten Sachverständigen behilflich sein:

• Prüfen Sie, ob der Fachbereich des Sachverständigen auch mit der Aufgabenstellung übereinstimmt.
• Wählen Sie wenn möglich einen Sachverständigen aus Ihrer Umgebung.
• Fragen Sie potentielle Sachverständige an, indem Sie Ihr Problem kurz umreißen.
• Klären Sie, ob der Sachverständige die von Ihnen geforderten Vorgaben (z.B. Einhaltung von Terminen, Anwendung eines bestimmten Verfahrens) kennt und garantieren kann.

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu der Sachverständigendatenbank des Handwerks:

https://www.whkt.de/svdb/suche.php


Ansprechpartner im Hause der Kreishandwerkerschaft sind:

Geschäftsführer
Assessor Nicholas Kirch

Telefon: 0 22 02 / 93 59 - 421
E-Mail: kirch@handwerk-direkt.de

Assessor Thomas Instenberg

Telefon: 0 22 02 / 93 59 - 424
E-Mail: instenberg@handwerk-direkt.de

Assessor Holger Schmitz

Telefon: 0 22 02 / 93 59 - 422
E-Mail: schmitz@handwerk-direkt.de

Herr Schmitz ist außerdem zuständig
für Inkassoangelegenheiten.

Copyright: Kreishandwerkerschaft Bergisches Land

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