Hilfe bei Lehrlingsstreitigkeiten

Im Falle von Streitigkeiten zwischen Auszubildendem und Ausbildungsbetrieb, z. B. bei einer Kündigung, verhandeln zunächst beide Parteien beim Lehrlingsschiedsausschuß, bevor eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden kann.

Der Ausschuß zur Schlichtung von Lehrlingsstreitigkeiten kann vom Lehrling oder vom Ausbildungsbetrieb angerufen werden und ist bei der örtlichen Kreishandwerkerschaft ansässig. Dabei ist der Ausschuß auch für Nichtinnungsmitglieder zuständig. Vor dem Ausschuß wird ein Verfahren eingeleitet, welches nicht öffentlich ist und sich nach der von der Handwerkskammer erlassenen Verfahrensordnung richtet. Für das Verfahren besteht kein Anwaltszwang. Jede Partei trägt ihre Kosten z. B für Sachverständige oder Zeugen selbst, die Verfahrensgebühr jedoch hat der Ausbildungsbetrieb zu entrichten. Das Verfahren wird durch Vergleiche der Parteien oder durch die Entscheidung des Lehrlingsschiedsausschusses abgeschlossen. Werden die Entscheidungen von beiden Seiten anerkannt, können sie zwangsvollstreckt werden. Ist eine Partei mit der Entscheidung nicht einverstanden, so kann sie innerhalb von zwei Wochen Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben.

Der Ausschuß entscheidet über nur über Streitigkeiten:
• aus einem bestehenden Ausbildungsverhältnis
• über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Ausbildungsverhältnisses
• aus unerlaubten Handlungen soweit diese mit dem Ausbildungsverhältnis in Zusammenhang stehen.

Die Zuständigkeit des Ausschusses entfällt, wenn das Ausbildungsverhältnis zur Zeit der Schlichtung unstreitig nicht besteht. Für Umschulungsverhältnisse ist der Ausschuß generell nicht zuständig.

Anrufung des Ausschusses
Der für die Anrufung des Ausschusses erforderliche Antrag soll nach Möglichkeit in dreifacher Ausfertigung bei der Geschäftsstelle des Ausschusses eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden. Die Geschäftsstelle leitet den Antrag unverzüglich dem Vorsitzenden zu.

Inhalt des Antrages 
Der Antrag soll enthalten: 
• die Bezeichnung der Beteiligten (Antragsteller und Antragsgegner)
• ein bestimmtes Antragsbegehren
• eine Begründung des Antragsbegehrens

Ein Muster finden Sie hier.

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