Schwarzarbeit

Was ist Schwarzarbeit?
Der Begriff “Schwarzarbeit” wird im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz definiert.
Schwarzarbeit liegt unter anderem vor, wenn:
• ohne erforderliche Anmeldung bei Gewerbeamt oder Handwerkskammer Dienst- oder Werkleistungen erbracht werden,
• Beschäftigte nicht zur Sozialversicherung angemeldet werden, die steuerrechtlichen Pflichten nicht erfüllt werden,
• ausländische Staatsangehörige ohne erforderliche Genehmigung beschäftigt werden,
• Beschäftigte ohne Genehmigung an Dritte verliehen werden,
• der gesetzlich geschuldete Mindestlohn nicht gezahlt wird,
• eine sogenannte "Scheinselbstständigkeit" besteht. 

Zuständig beim Rheinisch-Bergischen Kreis (außer Stadt Bergisch Gladbach)

Kreisverwaltung - Kreishaus - Heidkamp
Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
Abteilung: 32.1
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach

Ansprechpartner:

Herr Koch
Telefon: 0 22 02 / 13 21 87
Telefax: 0 22 02 / 13 10 44 55
E-Mail: schwarzarbeit@rbk-online.de

Zuständig bei der Stadt Bergisch Gladbach

Ordnungsbehörde-Bekämpfung Schwarzarbeit
Stadthaus Konrad-Adenauer-Platz
Konrad-Adenauer-Platz 9
51465 Bergisch Gladbach
Raum: 326

Ansprechpartner:

Frau Lamers
Telefon: 0 22 02 / 14 26 36
Telefax: 0 22 02 / 70 26 36
E-Mail: b.lamers@stadt-gl.de

Frau Henning
Telefon: 0 22 02 / 14 26 24
Telefax: 0 22 02 / 70 26 24
E-Mail: a.henning@stadt-gl.de

Rufbereitschaft außerhalb der Dienstzeiten (Mo. - Sa.):
0177 - 28 00 407

Zuständig beim Oberbergischen Kreis

Kreisordnungsamt
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach

Ansprechpartner:

Herr Steinfort
Telefon: 0 22 61 / 88 - 32 09
Telefax: 0 22 61 / 88 - 32 00
E-Mail: amt32@obk.de



Unter der Rufnummer 0 22 61 / 88 - 32 09 ist ferner bei Abwesenheit rund um die Uhr ein Anrufbeantworter geschaltet.

Zuständig bei der Stadt Leverkusen

Stadt Leverkusen
Fachbereich Recht und Ordnung
Miselohestraße 4
51379 Leverkusen

Ansprechpartner:

Herr Milleder
Telefon: 02 14 / 406 - 30 54
Telefax: 02 14 / 406 - 30 28
E-Mail: hans.milleder@stadt.leverkusen.de

Herr Nachtsheim
Telefon: 02 14 / 406 - 30 52
Telefax: 02 14 / 406 - 30 28

Zuständig bei der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land

Sofern Sie bei einer Anzeige wegen Schwarzarbeit anonym bleiben wollen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Geschäftsstelle.

Ansprechpartner:
Zuständig für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist:
Geschäftsführer Assessor Nicholas Kirch
Telefon: 0 22 02 / 93 59 - 421
E-Mail: kirch@handwerk-direkt.de

Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise: Je mehr Informationen Sie den Ordnungsbehörden bzw. uns über den evtl. Schwarzarbeiter geben können, um so größer ist die Chance, den Schwarzarbeiter auch zu überführen.

Wichtig sind u. a. folgende Angaben:

 1.  Ort der Arbeitsausführung
 2. Personenangaben
 3. Anzahl der Personen
 4. Art der Tätigkeit  
 5. Auftraggeber
 6. Zeitraum der Tätigkeit (Beginn oder Abschluss der Arbeiten)
 7. Kfz-Kennzeichen von Fahrzeugen usw.

Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit, indem Sie sich vertrauensvoll an uns oder eine der Ordnungsbehörden wenden.

Welche Ursachen und Folgen hat Schwarzarbeit?

Alle wissenschaftlichen Untersuchungen, die zum Thema Schwarzarbeit erstellt wurden, belegen, dass eine hohe Abgabenbelastung ein wesentliches Motiv für die Schwarzarbeit ist. Die Sozialversicherung, die seit Jahren auf steigende Beiträge zu ihrer Finanzierung angewiesen ist, ist neben der Steuer eine Ursache der zu teuren Löhne. Allein die Sozialabgaben liegen mittlerweile deutlich über 40% des Bruttoverdienstes. Die Personalzusatzkosten machen etwa 85% des Entgelts für geleistete Arbeit aus. Die Lohnkosten sind nicht deshalb so hoch, weil die Handwerker so viel verdienen, sondern weil die Löhne so sehr mit Abgaben befrachtet sind. Weil die Löhne so hoch belastet sind, greifen viele auf Schwarzarbeiter zurück. Das beweist das Ausmaß der Schwarzarbeit.
Nach neuesten Erhebungen gehen jährlich über 10 000 Arbeitsplätze in der Bundesrepublik durch Schwarzarbeit verloren. So gehen rund 112 Mio. € Beitragsausfälle in der Sozialversicherung verloren. Darüber hinaus fallen je 10 000 durch Schwarzarbeit verloren gegangene Arbeitsplätze ca. 46 Mio. € an Lohnsteuer im Staatshaushalt weg. Nach Schätzungen der Bundesanstalt für Arbeit werden - unter Zugrundelegung der für den gesamten Bereich der illegalen wirtschaftlichen Betätigung geschätzten Umsätze in Höhe von rund 127,8 Mrd. € jährlich - die Mindereinnahmen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen mit mindestens 25,6 Mrd. € beziffert. Dringend erforderlich sind steuerliche Anreize in Form von Steuervergünstigungen für bestimmte Dienstleistungen - ggf. auch zeitlich befristet.
Deshalb sollten in die Überlegungen auf der Suche nach Möglichkeiten zur Rückführung der Schwarzarbeit einbezogen werden:
1. Eine Reduzierung der Mehrwertsteuer für die von der Schwarzarbeit besonders betroffenen Dienstleistungsbereiche durch Gewährung des halben Steuersatzes oder eines Nullsatzes.
2. Die Zulassung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen, zumindest im für Schwarzarbeit besonders sensiblen Bereich des privaten Wohnungsbaues. Mit dieser Maßnahme würde die Möglichkeit geschaffen, Kosten für Handwerkerrechnungen im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung anteilig bei der Steuer absetzen zu können.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Schwarzarbeit haben, wenden Sie sich an unseren Geschäftsführer Nicholas Kirch.

Geschäftsführer
Assessor Nicholas Kirch

Telefon: 0 22 02 / 93 59 - 421
E-Mail: kirch@handwerk-direkt.de

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