Schwarzarbeit
Was ist Schwarzarbeit?
Der Begriff “Schwarzarbeit” wird im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz definiert.
Schwarzarbeit liegt unter anderem vor, wenn:
• ohne erforderliche Anmeldung bei Gewerbeamt oder Handwerkskammer Dienst- oder Werkleistungen erbracht werden,
• Beschäftigte nicht zur Sozialversicherung angemeldet werden, die steuerrechtlichen Pflichten nicht erfüllt werden,
• ausländische Staatsangehörige ohne erforderliche Genehmigung beschäftigt werden,
• Beschäftigte ohne Genehmigung an Dritte verliehen werden,
• der gesetzlich geschuldete Mindestlohn nicht gezahlt wird,
• eine sogenannte "Scheinselbstständigkeit" besteht.
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Schwarzarbeit haben, wenden Sie sich an unseren Geschäftsführer Nicholas Kirch.
Geschäftsführer
Assessor Nicholas Kirch
Telefon: 0 22 02 / 93 59 - 421
E-Mail: kirch@handwerk-direkt.de
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