Schlichtungsstelle
Die Bäckerinnung Bergisches Land bietet mit ihren Schlichtungstätigkeiten den Verbrauchern, die Wert auf eine fachlich kompetente Streitschlichtung im handwerklichen Bereich legen, eine wertvolle Dienstleistung zur Vermeidung einer zeit- und kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzung.
Wenn Meinungsverschiedenheiten über z. B. die Höhe der Rechnung, nicht ordnungsgemäß ausgeführte Arbeiten oder sonstige Gründe vorliegen, können diese schriftlich der Schlichtungsstelle dargelegt werden. Sobald die Unterlagen mit Rechnungskopie, Vertrag oder Quittung vorliegen, werden diese an den Antragsgegner mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Wenn sich das Innungsmitglied zur Sache äußert, kann die Schlichtungsstelle versuchen, einen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten, so dass eine gütliche Einigung möglich ist.
Die Schlichtungsstelle der Bäckerinnung wird tätig, sofern es sich bei dem Handwerksbetrieb um ein Mitglied der Innung handelt. Ob dies der Fall ist, kann durch einen kurzen Anruf in der Geschäftsstelle der Innung oder unter der Mitgliederdatenbank erfragt werden.
Ansprechpartner in unserem Hause ist
Geschäftsführer Assessor Nicholas Kirch
Telefon: 0 22 02 / 93 59 - 421
E-Mail: kirch@handwerk-direkt.de
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