„Kurzarbeit“ ist das Beratungsthema Nummer eins!

Das Coronavirus hält die Wirtschaft in Atmen und jeder Mensch erlebt derzeit sehr harte Einschnitte, die unser Leben massiv verändern. Um eine Ausbreitung einzudämmen, handeln die Politiker in dieser Krisensituation entschlossen. Aber auch die Existenzge-fährdung vieler Betriebe ist erkannt und Hilfsmaßnahmen werden derzeit vorbereitet bzw. sind bereits in der Umsetzung.

Die Sorgen in der Region sind groß – die Nachfragen und das Beratungsbedürfnis der Handwerker ebenso. Dementsprechend ist derzeit die Rechtsabteilung der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land immens gefragt. Zahlreiche Betriebsinhaber informieren sich über das Thema „Kurzarbeit“. Im Vordergrund stehen die Existenzsicherung des Unternehmens und der Erhalt der Arbeitsplätze der Mitarbeiter. Daher geht es in den Kontakten vor allem um die Fragestellung „Was sind die Voraussetzungen für Kurzarbeit?“

Oberste Priorität hat die telefonische Fallberatung. Jeder Mitarbeiter priorisiert und prüft die Relevanz des Themas. Denn die Krisensituation unserer Handwerker steht bei der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land an oberster Stelle. Jedoch kann es aufgrund des hohen Beratungsbedarfes eventuell zu Wartezeiten kommen. Die Mitarbeiter sind natürlich bestrebt, die jeweiligen Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten. Darüber hinaus wird jeder Handwerker, der uns kontaktiert, darum gebeten, auch selbst die Dringlichkeit des Anliegens zu überprüfen. Außerdem werden alle Beteiligten angehalten, die persönlichen Kontakte zu reduzieren. Die Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land in Bergisch Gladbach soll in dieser Pandemie möglichst lange geöffnet bleiben.

Unterdessen musste aufgrund der Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch die Lossprechung der Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Bergisches Land abgesagt werden. Die Veranstaltung hätte nächste Woche Freitag,
27. März 2020, stattgefunden.

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