Neuregelungen der LKW-Maut zum 1. Juli 2024

In Deutschland besteht auf Autobahnen und Bundesfernstraßen die Pflicht zur Entrichtung einer stre-ckenabhängigen Maut. Bis 30. Juni 2024 wurde nur Maut für Fahrzeuge und Fahrzeugzüge ab 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) erhoben.

Ab 1. Juli 2024 werden auch Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von über 3,5 Tonnen bis unter 7,5 Tonnen in die Pflicht zur Entrichtung der stre-ckenabhängigen Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen einbezogen. Die Mautpflicht greift nur, wenn das „Motorfahrzeug“ (Zugfahrzeug) über 3,5 Tonnen tzGm aufweist. Nur in diesem Fall wird die tzGm eines Anhängers mitgezählt und ist dann ggf. für die Höhe der Maut relevant. Fahrzeuge und Fahrzeugzüge sind bei Erreichen der entsprechendem tzGm mautpflichtig, wenn sie

A: dem Gütertransport dienen (wie im Regelfall alle Transporter, Pritschenwagen und sonstige Lkw)

oder

B: für den Gütertransport genutzt werden.

Fahrzeuge gemäß Variante A sind auch im unbeladenen Zustand mautpflichtig. Selbstfahrende Arbeits-maschinen (oder andere Spezialfahrzeuge gemäß Eintragungen in den Fahrzeugpapieren) dienen nicht dem Güterverkehr und sind nicht nach Variante A mautpflichtig. Werden mit ihnen jedoch Güter transportiert, tritt gemäß Variante B Mautpflicht ein.

Die ab 1. Juli 2024 geltende Handwerkerausnahme gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 10 des Bundesfernstraßen-mautgesetzes greift, wenn Mitarbeitende eines Handwerksbetriebs mit einem Fahrzeug oder einer Fahr-zeugkombination über 3,5 bis unter 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) mautpflichtige Strecken nutzen und

A: Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportieren, die notwendig sind, um die eigenen Dienst- und Werkleistungen auszuführen (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör)

und/oder

B: handwerklich gefertigte Güter transportiert werden, die im eigenen Betrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.

Weitere Informationen zur Mautpflicht und der Handwerkerausnahme finden Sie hier (herunterladbares PDF).

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