Unser Inkasso-Service
Dieser Service entlastet Sie von zeitraubender Schreibarbeit und bietet Ihnen die Möglichkeit der rechtssicheren Einziehung Ihrer Forderung.
Als ein nach § 10 RDG registriertes Inkassounternehmen können wir Ihnen eine professionelle, kostengünstige und unkomplizierte Möglichkeit bieten, Ihre offenen Forderungen zu minimieren.
Unsere Leistungen für Innungsmitglieder:
- Aufforderungsschreiben mit letzter Zahlungsfrist
- Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens
- Abwicklung und Überwachung von Ratenzahlungsvereinbarungen
- Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Einholen von Auskünften
- Recherche und Schuldnersuche bei Adresswechsel
- Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle
Beim außergerichtlichen Mahnverfahren macht der Brief unserer Inkassostelle in der Regel mehr Eindruck als der eines Handwerksunternehmens. Die Innung versucht Ihnen außergerichtlich zu Ihrem Geld zu verhelfen. Sollte dies erfolglos sein, nutzen wir die Möglichkeiten des gerichtlichen Mahnverfahrens bis hin zur Zwangsvollstreckung. Als Kosten entstehen unseren Innungsmitgliedern im Einzelfall lediglich die Auslagen bei Gerichten, Gerichtsvollziehern oder Behörden.
Unsere Inkassovordrucke können bei der Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft unter 0 22 02 – 93 59 0 oder info@handwerk-direkt.de angefordert werden.
Ansprechpartner:
Petra Lübbe
Telefon: 0 22 02 – 93 59 17
E-Mail: luebbe@handwerk-direkt.de
Ass. Holger Schmitz
Telefon: 0 22 02 – 93 59 31
E-Mail: schmitz@handwerk-direkt.de