Berichtsheftführung

Auch wenn es lästig erscheint, das Berichtsheft zu führen ist Pflicht. Jeder Auszubildende muss während der gesamten Ausbildungszeit regelmäßig, mindestens wöchentlich, ein Berichtsheft stichwortartig führen. Dabei ist es egal, ob das Heft schriftlich oder digital geführt wird, das vereinbarst Du vorher mit deinem Ausbildungsbetrieb.

In das Berichtsheft gehören:

  • Die Dinge, die Du in der praktischen Ausbildung gemacht hast
  • Die Dinge, die Du bei der überbetrieblichen Ausbildung im Berufsbildungszentrum gemacht hast
  • Alles, was im Unterricht in der Berufsschule besprochen worden ist.

Wichtig ist, dass Du das Heft während der Ausbildungszeit führen darfst.
Ohne ausgefülltes und unterschriebenes Berichtsheft wirst Du nicht zur Prüfung zugelassen.

Weitere Hinweise zum Berichtsheft gibt es hier:
https://www.hwk-koeln.de/artikel/ausbildungsnachweis-berichtsheft-32,0,350.html

Wir benötigen Ihre Zustimmung.

Dieser Inhalt wird von Google Maps bereit gestellt.

Wenn Sie den Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Zustimmen

© 2024 Kreishandwerkerschaft Bergisches Land