Ab dem kommenden Jahr wird in zwölf Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder eingeführt. Das beschloss der Bundesrat Ende November – nun muss das neue Gesetz noch verschriftlich und vom Bundespräsidenten unterschrieben werden.
Das Hauptkriterium für die Wiedereinführung der Meisterpflicht ist nach Angaben von Politikern der Schutz "für Leben und Gesundheit". Für die beiden Gewerke - die Fliesen-, Platten- und Mosaikleger sowie der Raumausstatter, die bei der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land organisiert sind, trifft dies vollumfänglich zu. Die Handwerker arbeiten beispielsweise mit Lösungsmitteln, dies kann bei falscher Anwendung für den Ausführenden aber auch für den Kunden ungesund werden. Darüber hinaus können falsch ausgeführte Arbeiten auch zu Schimmelbildungen führen, die sich auch negativ auf den menschlichen Organismus auswirken.
„Nach meiner Wahrnehmung ist die Argumentation für den Beruf der Fliesenleger für viele Menschen nachvollziehbar. Allerdings gibt es für die Schlussfolgerung bei den Raumausstattern häufigere Nachfragen“, berichtet der Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land, Marcus Otto. „Gerne ziehe ich dann den Vergleich zu den Innenarchitekten heran. Deren Berufsbezeichnung in Deutschland gesetzlich geschützt ist. Sie darf nur führen, wer Mitglied in der Architektenkammer und in die Architektenliste seines Bundeslandes eingetragen ist. Und dann soll es in Ordnung sein, wenn der Raumausstatter ohne Meisterqualifikation zum Kunden fährt? Ich sage entschieden nein!“
Die Wiedereinführung der Meisterpflicht gilt für die Gewerke Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler/Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Orgel- und Harmoniumbauer sowie Schilder- und Lichtreklamehersteller.
Copyright: Kreishandwerkerschaft Bergisches Land
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